Wir beraten und vertreten als Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht private, gewerbliche und öffentliche Mandanten rund um die Immobilie, insbesondere in der Projektentwicklung, Planung und der Ausführung von Bauvorhaben.
Wir verfügen über Branchenerfahrung im Rahmen der Beratung von Architekten, Fachplanern und in der Bauträgerberatung, bei Wohn- und Gewerbebauvorhaben, öffentlichen Bauvorhaben im Bereich der Daseinsvorsorge, Infrastrukturmaßnahmen und Sonderbauten.
Wir stehen Ihnen aber auch dann zur Verfügung, wenn es um das Immobilienwirtschaftsrecht geht, die Vermietung oder die Übertragung von Immobilien im Rahmen der Unternehmens- oder Erbfolge oder wenn es um steuerliche Fragen rund um die Immobilie geht.
Wir unterhalten bewährte Kooperationsbeziehungen mit erfahrenen Dienstleistern anderer Fachbereiche. Dazu zählen Sachverständige, Baubetriebsexperten, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Anwälte anderer Fachdisziplinen.
Wir sind als Referenten und Autoren beständig in der Diskussion mit Praktikern.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und unterbreiten Ihnen gerne ein Beratungsangebot.