Beratungsablauf

Was Sie von uns erwarten dürfen und was wir Ihnen anbieten:

  1. Vertrauen: Vertrauen ist das höchste Gut, dem wir uns Innen gegenüber verpflichtet fühlen. Vertraulichkeit und Verschwiegenheit sind selbstverständlich. Das wissen auch unsere Mitarbeiter.
  2. Beratungsansatz: Wir erforschen den Sachverhalt mit dem Hintergrundwissen des Juristen, der weiß, worauf es ankommt und mit einer gewissen Branchenerfahrung. Verfügen wir im Einzelfall nicht über diese Branchenerfahrung, legen wir das offen und holen uns die Expertise über Netzwerkpartner ein. In der Regel sind wir auf Ihre Informationen angewiesen und fragen ab, welche Sachverhaltsangaben wir benötigen.
  3. Mandatsinhalt: Nach der gründlichen Sachverhaltsanalyse, in die wir Sie einbeziehen, werden die jeweiligen Interessen und Ziele mit Ihnen als Mandanten erörtert und überlegt, welche Ziele auf welchem Weg erreicht werden können, welche Voraussetzungen ggfls. noch erfüllt werden müssen oder ob ein Ziel unrealistisch ist. Im letzten Fall müssen die Erwartungshaltungen gemeinsam auf das Machbare korrigiert werden.
  4. Strategie: Sachverhalt, Analyse und Beratungsansatz fassen wir in aller Regel schriftlich zusammen. Dann können Sie nachlesen, was wir besprochen haben, etwaige Nachfragen klären und wir haben gemeinsam einen Fahrplan, was erreicht werden soll. Entwürfe stimmen wir in der Regel mit Ihnen ab, wenn es um Sachverhaltsfragen geht.
  5. Erfolgsaussichten: In Gerichtsverfahren werden wir oft gefragt, welche Erfolgsaussichten ein Prozess hat. Vor Einleitung eines Prozesses sollten anderen Mittel ausgeschöpft sein. Bei Klagen, die wir selbst einleiten, können wir die bestehenden Risiken vorher benennen. Sind Sie verklagt worden, erstellen wir auch eine Risikoanalyse. Der Erfolg eines Rechtsstreits hängt in der Regel von der gründlichen Erarbeitung aller rechtlich relevanten Angaben zum Sachverhalt ab. Die Rechtslage ergibt sich aus dem Sachverhalt und seinen Besonderheiten.
  6. Gestaltungsmöglichkeiten: wir beraten Sie zu allen Optionen unseres Handelns. Ob wir nach außen auftreten, dass entscheiden wir gemeinsam. Manchmal kann eine Hintergrundberatung eine Option sein. Natürlich vertreten wir Sie auch nach außen. Welchen Stil wir dabei wahrnehmen, das besprechen wir mit Ihnen.
  7. Honorare: Sie müssen wissen, was unsere Leistungen kosten. Wir geben Ihnen immer einen Kostenvoranschlag, wenn Sie das wünschen. Wir klären Sie auf, wenn die gesetzlichen Gebühren maßgeblich sind und wir stellen Ihnen eine Prozesskostenrisikoberechnung zur Verfügung. In der Regel werden wir auf Basis einer Honorarvereinbarung tätig. Wir rechnen zeitnah, in der Regel monatlich ab, damit Sie das nachvollziehen können. Wir können Leistungen auf Anfrage auch budgetieren.
  8. Abschluss des Mandats: ist das Ziel erreicht, erhalten Sie von uns ein Abschlussschreiben, in dem Hinweise auf etwaige Fristen enthalten sind.